Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Leistungen
Mobiles Seilwerk GmbH, Behnkeweg 25a, 25451 Quickborn
1. Allgemeines
Geltungsbereich Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.
2. Art und Umfang der Leistungen
Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer – Mobiles Seilwerk GmbH – Geschäftsführung Michael Tessmann und Nicole Wähling, sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot / einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.
Die Leistungen werden wie im Angebot / Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. -erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden. Bei in Bezug auf den Arbeitsumfang geringen Tätigkeiten werden grundsätzlich mindestens 2 Arbeitsstunden in Rechnung gestellt.
3. Abnahme und Gewährleistung
Die Werkleistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich – spätestens bei Ingebrauchnahme – schriftlich begründete Einwendungen erhebt. Zeit, Ort, Art und Umfang des Mangels müssen dabei genau beschrieben werden. Bei einmaligen Werkleistungen erfolgt die Abnahme – ggf. auch abschnittsweise – spätestens drei Tage nach schriftlicher Meldung der Fertigstellung durch den Auftragnehmer.
Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abnahme nicht nach, gilt das Werk als abgenommen.
Bei Nichtwahrnehmung eines Abnahmetermins durch den Auftragnehmer gilt das Werk als nichtabgenommen.
Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet.
Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der Werkstoffe und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung übernommen.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu bearbeitenden Flächen (z.B. Zugang zu Objekten) trifft. Wenn der Mangel nicht beseitigt werden kann oder für den Auftraggeber ein weiterer Nacherfüllungs-versuch nicht zumutbar ist, kann der Auftraggeber anstelle der Nacherfüllung Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen.
Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Auftraggeber das Kündigungsrecht nicht zu.
Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit verlangt werden. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Bei einmaligen Leistungen ist der Schadenersatz auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
4. Bindefristen
Die in Angeboten festgelegten Preise sind mit einer Bindefrist von 4 Wochen versehen. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.
5. Sicherheitseinbehalt
Das Recht des Auftraggebers, Sicherheitsbeträge für die Fertigstellung der vertraglichen Leistungen oder eventuelle Gewährleistungsansprüche einzubehalten, ist ausgeschlossen.
6. Haftung Für Schäden
die nachweislich auf Verursachen des Auftragnehmers zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Wunsch des Auftraggebers ist ihm ein konkreter Versicherungsnachweis auszuhändigen. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfällt die Haftung. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind netto ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zahlbar, falls keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird. Skontoabzüge werden, sofern nicht anders vereinbart, nicht anerkannt. Nachträgliche vom Empfänger geforderte Veränderungen an einer gestellten Rechnung werden – sofern der Anlass der Veränderung nicht auf einen Fehler seitens Mobiles Seilwerk GmbH zurückzuführen ist – mit € 25,00 in Rechnung gestellt.
Bei Überschreiten des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß§ 247 BGB berechnet.
Die Geltendmachung weiterer Verzugszinsen bleibt vorbehalten.
9. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers (Pinnberg).
10. Zahlungsbedingungen Rechnungen
sind netto ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt zahlbar, falls keine anders lautende Vereinbarung getroffen wird. Skontoabzüge werden, sofern nicht anders vereinbart, nicht anerkannt. Nachträgliche vom Empfänger geforderte Veränderungen an einer gestellten Rechnung werden – sofern der Anlass der Veränderung nicht auf einen Fehler seitens der HÖHENSICHER, Inh. Daniel Fabian zurück zu führen ist – mit € 25,00 in Rechnung gestellt. Bei Überschreiten des Zahlungsziels werden Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz gemäß§ 247 BGB berechnet. Die Geltendmachung weiterer Verzugszinsen bleibt vorbehalten.
11. Datenschutz
Mobiles Seilwerk GmbH
GF Michael Tessmann & Nicole Wöhling
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist:
Mobiles Seilwerk Gmbh
Behnkeweg 25a
25451 Quickborn
Telefon: +49 (0)4106125208
